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   OLG Nürnberg, 04.04.2016 - 2 OLG 8 Ss 173/15   

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https://dejure.org/2016,12297
OLG Nürnberg, 04.04.2016 - 2 OLG 8 Ss 173/15 (https://dejure.org/2016,12297)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04.04.2016 - 2 OLG 8 Ss 173/15 (https://dejure.org/2016,12297)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04. April 2016 - 2 OLG 8 Ss 173/15 (https://dejure.org/2016,12297)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Nicht geringe Menge, MDPV, JWH-210

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (hier Wirkstoffmengen von 4,21g JWH-018, 52,3g MDPV-Base und 23,2g JWH-210); Grenzwerte der nicht geringen Menge der Wirkstoffe ...

  • rewis.io

    Grenzwertbestimmung zur nicht geringen Menge JWH-210/MDPV

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtmG § 29a Abs. 1 Nr. 2
    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (hier Wirkstoffmengen von 4,21g JWH-018, 52,3g MDPV-Base und 23,2g JWH-210); Grenzwerte der nicht geringen Menge der Wirkstoffe ...

  • rechtsportal.de

    BtmG § 29 Abs. 2 ; BtmG § 31 ; StGB § 49 Abs. 1
    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (hier Wirkstoffmengen von 4,21g JWH-018, 52,3g MDPV-Base und 23,2g JWH-210)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    BtM: Die "nicht geringe Menge" bei JWH-210 und bei MDPV

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Grenzwert zur nicht geringen Menge von JWH-210 und MDPV festgelegt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.12.2008 - 2 StR 86/08

    BGH senkt Grenzwert für nicht geringe Menge bei Metamfetamin

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.04.2016 - 2 OLG 8 Ss 173/15
    Das Vielfache ist nach Maßgabe der Gefährlichkeit des Stoffes, insbesondere seines Abhängigkeiten auslösenden oder sonst die Gesundheit schädigenden Potentials zu bemessen (BGHSt 53, 89).

    Für Methamphetamin gilt der Grenzwert der nicht geringen Menge von 5 Gramm Methamphetaminbase (BGHSt 53, 89) und für Kokain von 5 Gramm Kokainhydrochlorid - entsprechend 150 Konsumeinheiten à 33mg (BGHSt 33, 133).

  • BGH, 14.01.2015 - 1 StR 302/13

    BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für einige synthetische Cannabinoide

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.04.2016 - 2 OLG 8 Ss 173/15
    Hierbei bezieht sich der Senat auf die in ständiger Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof angewandte Methode (BGHSt 60, 134 m. w. N.).

    Wie bei der Bestimmung der nicht geringen Menge des Wirkstoffs JWH-018 kommt auch bei JWH-210 ein Vergleich mit den Grenzwerten der nicht geringen Menge anderer Betäubungsmittel wie Heroin, Kokain, Amphetamin, Methamphetamin, MDE/MDMA/MDA oder LSD aufgrund ihrer unterschiedlichen chemischen Grundstrukturen, der abweichenden Konsummotivation, vor allem aber des vollkommen abweichenden Wirkungsmechanismus nicht in Betracht (BGHSt 60, 134).

  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.04.2016 - 2 OLG 8 Ss 173/15
    Für Tetrahydrocannabinol gilt der Grenzwert der nicht geringen Menge von 7, 5 Gramm Tetrahydrocannabinol - entsprechend 500 Konsumeinheiten à 15 Milligramm (BGHSt 33, 8).
  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84

    Nicht geringe Menge bei Kokain

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.04.2016 - 2 OLG 8 Ss 173/15
    Für Methamphetamin gilt der Grenzwert der nicht geringen Menge von 5 Gramm Methamphetaminbase (BGHSt 53, 89) und für Kokain von 5 Gramm Kokainhydrochlorid - entsprechend 150 Konsumeinheiten à 33mg (BGHSt 33, 133).
  • BGH, 17.11.2011 - 3 StR 315/10

    Methamphetaminracemat - (RS)-(methyl)(1-phenylpropan-2-yl)azan; nicht geringe

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.04.2016 - 2 OLG 8 Ss 173/15
    Lassen sich auch zum Konsumverhalten keine ausreichenden Erkenntnisse gewinnen, so entscheidet ein Vergleich mit verwandten Wirkstoffen (vgl. BGHSt 51, 318, BGHSt 57, 60).
  • BGH, 24.04.2007 - 1 StR 52/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; nur

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.04.2016 - 2 OLG 8 Ss 173/15
    Lassen sich auch zum Konsumverhalten keine ausreichenden Erkenntnisse gewinnen, so entscheidet ein Vergleich mit verwandten Wirkstoffen (vgl. BGHSt 51, 318, BGHSt 57, 60).
  • BGH, 01.09.1987 - 1 StR 191/87

    Nicht geringe Menge von LSD

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.04.2016 - 2 OLG 8 Ss 173/15
    (5) Eine die praktische Handhabung erleichternde Festlegung des Grenzwerts nach der Menge der Päckchen mit Kräutermischungen, ähnlich wie sie ergänzend zum Wirkstoffmengenwert bei LSD vorgenommen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 1. September 1987 - 1 StR 191/87, BGHSt 35, 43), ist nicht möglich.
  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 612/87

    Voraussetzung der nicht geringen Menge bei der Zubereitung von Morphin

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.04.2016 - 2 OLG 8 Ss 173/15
    Maßgeblich ist zunächst die äußerst gefährliche, gar tödliche Dosis des Wirkstoffs (BGHSt 35, 179).
  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 364/18

    Verbotsirrtum (Unvermeidbarkeit bei Einholung von Rechtsrat: Anforderungen an die

    Mit diesem tatsächlichen Bezugspunkt für einen Vorsatz (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 366/16 Rn. 17; OLG Nürnberg, Beschluss vom 4. April 2016 - 2 OLG 8 Ss 173/15 Rn. 59) hätte sich das Landgericht auseinandersetzen müssen.
  • BGH, 26.06.2018 - 1 StR 233/18

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Bestimmung der nicht

    Dies gilt zum einen, weil es sich bei Einträgen in User-Foren nicht um wissenschaftlich gesicherte Daten handelt (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 4. April 2016 - 2 OLG 8 Ss 173/15 zum Wirkstoff 3, 4-Methylendioxypyrovaleron), diese Angaben häufig auf erfahrene Konsumenten zurückgehen, bei denen bereits mit einer Toleranzentwicklung zu rechnen ist und interindividuelle Unterschiede in der Reaktion auf den Wirkstoff unberücksichtigt bleiben.

    Dabei wird es in den Blick zu nehmen haben, dass das OLG Nürnberg für den Wirkstoff 3, 4-Methylendioxypyrovaleron unter ausführlicher Begründung bereits nach der oben aufgezeigten Methode einen Grenzwert festgesetzt hat (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 4. April 2016 - 2 OLG 8 Ss 173/15 zum Wirkstoff 3, 4-Methylendioxypyrovaleron) und ob zwischen diesem Stoff, der große chemisch strukturelle Ähnlichkeiten zum früher als Arzneimittel verwendeten Pyrovaleron aufweisen soll, und Alpha-Pyrrolidinovalerophenon-Hydrochlorid relevante Unterschiede bestehen oder sich neuere Erkenntnisse insoweit ergeben haben.

  • LG Hechingen, 09.11.2018 - 11 Ns 13 Js 311/15

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Bestimmung des Grenzwerts der nicht

    Hat dieser Grenzwert zunächst noch das Amtsgericht auch deshalb überzeugt, weil der Bundesgerichtshof (NStZ-RR 2017, 47) bereits beim Betäubungsmittel Pentedron - ebenfalls ein Cathinonderivat (CA-001) - mit nach dem Sachverständigen ähnlicher chemischer Struktur und Wirkung einen entsprechenden Grenzwert (15 Gramm Base und 18 Gramm Hydrochlorid ausgehend von 200 Konsumeinheiten zu je 90 mg Pentedronhydrochlorid) ebenso festgelegt hat wie das Oberlandesgericht Nürnberg (Beschluss vom 04.04.2016 - 2 OLG 8 Ss 173/15 - , zit. nach Juris) für das nach den Ausführungen des Sachverständigen ebenfalls nach Struktur und Wirkung ähnliche Betäubungsmittel Methylendioxypyrovaleron (10 Gramm MDPV-Base), so ist der Sachverständige in der Berufungshauptverhandlung hiervon ein Stück weit abgerückt.
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